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Juli 2023: Cyberstalker nach jahrelangem Nachstellen vom Bezirksgericht Hinwil verurteilt | Ein Urteil mit Signalwirkung

Das Bezirksgericht Hinwil hat sein Urteil gefällt: die jahrelangen Belästigungen eines 48-jährigen Zürcher Oberländers in Form der Veröffentlichung tausender Kommentare und Blogposts über mich sind Stalking. Mehr noch: Auch die Kontaktaufnahme mit meinem privaten und beruflichen Umfeld mit unzähligen vermeintlich anonymen Fakeaccounts zwecks Anschwärzungen und Verleumdungen werden vom Gericht als Stalking festgemacht: “Nicht nur aufgrund der Anzahl und Häufigkeit der Posts, sondern auch aufgrund des Vorgehens des Beklagten sowie des Inhalts der Posts ist gesamthaft von einem eigentlichen Nachstellen im Sinne von Stalking auszugehen.” Das ist – soweit bekannt – das erste Urteil in der Schweiz, welches Cyber-Stalking – also das ungebetene, zwanghafte Nachstellen und Belästigen im digitalen Raum – als Persönlichkeitsverletzung festmacht. Im Urteil heisst es, dass hier mit Stalking nicht bloss das direkte Belästigen gemeint ist, sondern vielmehr auch das anonyme, kampagnenmässige Anschwärzen gegenüber Drittpersonen umfasst. Dies bedeutet, dass dieses Urteil gerade für Personen der Öffentlichkeit Signalwirkung hat. Und für mich heisst dies konkret, dass die vom Stalker tausendfach und flächendeckend geäusserte Falschbehauptung gegenüber Drittpersonen, Institutionen, Journalist:innen und meinem beruflichen Umfeld bei #NetzCourage, ich hätte einen Zuger Kantonsrat der Vergewaltigung bezichtigt und somit falsch beschuldigt, nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt und stets persönlichkeitsverletzend war. Dies, auch wenn ich inzwischen zur Person der Öffentlichkeit gemacht worden bin. Dieser Prozess wurde erst durch eine äusserst belastende, zeitintensive, digitalforensische Dokumentation möglich, welche mich viel Kraft gekostet hat. Fr. 2000.– Genugtuung und einen kleinen Teil der Anwaltskosten zurückerstattet zu bekommen, macht dies natürlich nicht wett. Wertvoll macht es die juristische Tatsache, dass ich mit diesem Landmark-Urteil ein Werkzeug für ein Problem schaffen konnte, welches in unserer Gesellschaft rasant an Gewicht zunimmt. Aus dem Urteil vom 06. Juli 2023 (FV220020-E / U01), Seite 26 : “Aus dem Umstand, dass die Kritiker der Klägerin – respektive der Beklagte selbst – sie durch ihr Verhalten nicht zum Schweigen bringen konnten, kann der Beklagte nichts zu seinen Gunsten ableiten.” Weiterer Stalking-Prozess gegen “Porno-Blogger” im August Am 14. August 2023 kommt es zur Zivilverhandlung i.S. “Shameleaks”. Ein “anonymer” Blog, auf welchem unter anderem Pornocollagen mit meinem Kopf, ein erfundenes Interview mit meinem Mann und gegen 250 Blogbeiträge veröffentlicht wurden, grösstenteils abwertend, ehrverletzend, verleumderisch und auf mich bezogen. Einer der beiden Betreiber dieses Blogs und somit erneut vor Gericht steht der 48-jährige Zürcher Oberländer. Dieser gab seine Beteiligung am “anonymen” Blog zu. Eine Hausdurchsuchung und die Auswertung diverser Festplatten ergaben eine erdrückende Beweislast, welche durch das Ergebnis eines internationalen Rechtshilfegesuchs abgerundet wurde. Die beiden Betreiber dieses Blogs sind – auch wiederum mit Fakeaccounts – gut vernetzt mit einschlägigen Medien und nützen jede Möglichkeit, mein Ansehen in der Öffentlichkeit oder gegenüber meinem privaten oder beruflichen Umfeld zu schädigen.  Die Urteile gegen Cyberstalking sind deshalb so wichtig, weil bis heute die Gesetzgebung auf analoges, physisches Nachstellen ausgerichtet ist, auf welches man polizeilich etwa mit Rayonverboten reagiert. Digitales Stalking ist eines der schnellstwachsenden gesellschaftlichen Problemfelder. Betroffen sind private Personen, immer öfter aber auch Personen des politischen oder des öffentlichen Lebens. Der Verein #NetzCourage setzt sich aktiv für Opfer Digitaler Gewalt ein. Artikel über denselben Fall im Zürcher Oberländer, 13. Juli 2022

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Mai 2023: Michele Binswanger wegen Verleumdung verurteilt, Strafgericht Basel verschärft Strafe der Vorinstanz

Dieser Richterspruch bezieht sich nicht auf eine Bagatelle oder auf eine dumme, zufällige Bemerkung. Die Verurteilung wegen Verleumdung betrifft den Kern der falschen und in gewissen Kreisen immer und immer wieder wiederholten Behauptung, ich hätte einen Zuger Kantonsrat der Vergewaltigung bezichtigt. Das tue ich nicht und tat ich von Anfang an nie, wie heute vor Gericht bewiesen wurde. Ich vermute – heute wie damals – dass wir beide Opfer einer Straftat wurden. Frau Binswanger ist im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen uns offenbar – wie ich auch – tief verletzt worden. Ich habe bereits mehrmals öffentlich gesagt, dass ich so einen Shitstorm niemandem wünsche und dass ihr, im Zuge der Empörung, auch Unrecht getan wurde. Für mich ist dieses Urteil ein Meilenstein. Ich hoffe, dass Frau Binswanger dieses Urteil und vor allem den Kern des Urteils akzeptiert und auch für sich als Neuanfang nutzt. Und ich hoffe, dass nicht noch weitere mediale und aussergerichtliche Störmanöver oder Kampagnen aufgesetzt werden. Von meinem wichtigsten Ziel, der Herausgabe der Gewinne von Boulevardmedien, die mit persönlichkeitsverletzender Berichterstattung erzielt wurden, lasse ich mich nicht abbringen. Mit einem Gewinnherausgabeurteil wird es keinen Anreiz mehr geben, Menschen medial auszubeuten und fertigzumachen. Ich denke, dass sich sehr viele meiner Wegbegleiter:innen über dieses eindeutige Urteil freuen werden. Ich bitte aber alle, trotz dem aufgestauten Ärger, gegenüber Frau Binswanger fair zu bleiben und so vielleicht einen Neuanfang zu ermöglichen. https://www.tagesanzeiger.ch/schuldspruch-fuer-michele-binswanger-542248081275

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Juni 2022: Blick | Ringier vom Kantonsgericht Zug erneut wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt

Das Kantonsgericht Zug hat meine Klage betreffend persönlichkeitsverletzender Artikel der damaligen Blick-Kampagne gutgeheissen und damit den Weg zur Berechnung der Gewinnherausgabe geebnet. Der Entscheid ist einschneidend für alle Medien, welche Clickbait betreiben. Das Gericht entschied, dass Ringier sämtliche Kennzahlen für jeden einzelnen Artikel herausgeben muss, damit der zu Unrecht erzielte Bruttogewinn pro Artikel berechnet und nach Abzug der direkten Kosten pro Artikel herausgegeben werden kann. Die nachträgliche hastige Löschung aller Beiträge über mich hat Ringier bezüglich der Gewinnherausgabe keinen rechtlichen Vorteil verschafft, auch wenn gemäss dem Gericht der Feststellungsanspruch verneint werden muss. Denn gemäss dem Urteil ist es im Rahmen einer Klage auf Gewinnherausgabe nicht notwendig, ein Feststellungsbegehren zu stellen. Dies ist ein Meilenstein in der Mediengeschichte. Heisst es doch nichts anderes, als dass sich jedes Medium in Zukunft sehr gut überlegen muss, ob es sich lohnt, in einer Kampagne – mit sehr oft persönlichkeitsverletzendem Inhalt – den nächsten und den übernächsten Artikel, welcher oft nur noch auf Gerüchten und übler Nachrede basiert, zu publizieren. Wenn das Geld am Schluss zurückgegeben werden muss, lohnt sich Clickbait nicht mehr. So einfach. Bisher konnten sich Medienhäuser hinter der Aussage verstecken, dass unklar sei, wie oft eine Zeitung wegen eines einzelnen fehlbaren Artikels gekauft wurde. Diesem Umstand haben wir es zu verdanken, dass im Boulevard Persönlichkeitsverletzungen als journalistisches Geschäftsmodell betrieben werden konnten. Klickträchtige, persönlichkeitsverletzende Kampagnen, wie sie gegen mich, oder aber auch viele andere Menschen gefahren wurden, waren die Folge. In fast allen Fällen der letzten Jahre kam es irgendwann zu aussergerichtlich vereinbarten Zahlungen, manchmal auch zu einer Entschuldigung. Es kam aber nie zur öffentlichen Rehabilitation. Und es ist auch in meinem Fall nicht davon auszugehen, dass Blick je den 200 über mich veröffentlichten negativen Artikeln in nächster Zeit 200 Jubelartikel folgen lässt, um meinen Ruf wiederherzustellen. Seit ich nach dem ersten gewonnenen Prozess gegen Ringier meine Entschlossenheit geäussert habe, dass ich mich nicht – wie die meisten anderen Medienopfer, welchen entweder die Kraft, die Freunde oder das Geld ausgingen – mit einem mehr schlecht als rechten Vergleich abfinden lasse, sondern das fehlende Urteil zur Gewinnherausgabe erwirken werde, sind drei Jahre und zwei Crowdfundings vergangen. Nach dieser Ankündigung kann ich sagen: Freunde macht man sich damit in den Medien nicht. Die Einen schwiegen mich journalistisch aktiv tot, erklärten mich als “toxisch” und verzerrten so die öffentliche Wahrnehmung. Die anderen machten mit fortgeführter, verzerrender Berichterstattung weiter. Der Weltwoche-Vize wurde bereits in den Jahren 2017 und 2019 wegen der Falschbehauptung, ich hätte den SVP-Kantonsrat falsch beschuldigt, wegen übler Nachrede verurteilt.​Und kaum war Blick/Ringier im ersten Urteil rechtsgültig wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt, trat die Marktführerin Tamedia auf den Plan. Die befangene Redaktorin Michèle Binswanger, die ihren Strafbefehl wegen Verleumdung angefochten hat und gegen welche die Staatsanwaltschaft im Herbst 2022 oder Anfang 2023 beim Strafgericht Basel-Stadt ein Verfahren führen wird, hat gemäss Aussagen ihres Vorgesetzten “im Auftrag von Tamedia” (wer ist das eigentlich genau, Herr Supino?) ein Buch geschrieben. Dieses soll u.A. meine, juristisch xfach in allen Fällen erkämpfte und wiederhergestellte Glaubwürdigkeit, in der öffentlichen Arena – dem Kampfplatz der Medien – wieder zerstören. Vielleicht stand hinter diesem durch und durch unjournalistischen Auftrag die Hoffnung, dass ich endlich aufgebe und ich endlich – als Mahnmal für Medienversagen – aus der Öffentlichkeit verschwinde. Vielleicht stand die gleiche Hoffnung hinter der plötzlichen Artikelserie von Tamedia im letzten Sommer, in welcher mir abermals mit rund 10 Artikeln jegliche Glaubwürdigkeit abgesprochen wurde (vgl. Republik-Artikel vom 6. August 2021, “Die Zerstörungsmaschine” – https://www.republik.ch/2021/08/06/die-zerstoerungs-maschine – mit “Zerstörungsmaschine” ist Tamedia gemeint). Mit Angriffen auf meine Person werden gleichzeitig immer auch Angriffe auf die Organisation #NetzCourage abgefeuert. Diese NGO habe ich, aus meinem Fall und aus meiner Geschichte heraus, gegründet und aufgebaut. Und sie ist – thematisch bedingt – sehr schwer von mir zu trennen. Mit der Forderung, ich solle doch von #NetzCourage zurücktreten, dann könne man die Organisation endlich unterstützen, bedienen vor allem rechtspopulistische Politiker – bewusst oder unbewusst – den Wunsch gewisser Medienhäuser, ich solle endlich aus der Öffentlichkeit verschwinden.Ich wüsste allerdings nicht, weshalb ich diesem Wunsch nachkommen sollte. Um die weiteren medialen Angriffe auf mich irgendwie zu rechtfertigen, wird immer noch oft die Behauptung aufgestellt, ich würde das andere Medienopfer der Zuger Landammannfeier bis heute der Vergewaltigung bezichtigen. Das tue ich – auch hier wieder ausdrücklich – nicht. Ich durfte damals davon ausgehen, Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein und ging ins Spital. Die Ermittlungen nahmen ihren Lauf und mit der zu Unrecht lancierten Blick-Geschichte auch die millionenfach vervielfältigten Verdächtigungen gegen beide Medienopfer. Es konnte nach juristischer Abklärung keine Täterschaft nachgewiesen werden. Das akzeptiere ich. Seit Jahren. Wir leben in einem Rechtsstaat. Und ich beschuldige deshalb auch niemanden. Ich bin, im Gegenteil – und wenn ich hier eine Vermutung aussprechen darf – davon überzeugt, dass der beteiligte SVP-Politiker genauso Opfer einer Straftat wurde – wie ich. Ich war die letzten Tage und Wochen sehr angespannt, weil ich wusste, dass das Urteil des Kantonsgerichts Zug ein wichtiges Urteil auf meinem Weg für sauberen Journalismus werden wird. Das Urteil ist nicht bloss gut. Es dürfte der Beginn einer publizistischen Zeitenwende sein. Und wer einmal, wie ich, in die Öffentlichkeit gezerrt worden ist und seither für jegliche Art von Gedanken von irgendwelchen Zaungästen als Projektionsfläche und zur emotionalen Verallgemeinerung bester und schlechtester Absichten herhalten muss, weiss, wie wichtig die unabhängige und absolut sorgfältige juristische Prüfung solcher Einzelfälle wie meinem ist. Das Gericht, welches in meinem Fall aus zwei SVP und einem FDP-Richter bestand, ist der einzige Ort, wo man als öffentlich angeschuldigte Person mit medial manipulierter Wahrnehmung nicht die argumentative Beweislast gegen sich hat, sondern die Prinzipien der Unschuldsvermutung gelten. Wo man nicht nach Gesinnung urteilt, sondern nach Gesetz.An solche Urteile hat man sich zu halten. Sei es von mir, sei es in den sozialen Medien und sei es von den klassischen Medien – die sich in meinem Fall oft darüber hinweggesetzt bzw. Urteile zu meinen Gunsten als “Skandale” bezeichneten oder sie dann halt einfach totgeschwiegen haben. Die Gerichtsbarkeit ist nicht perfekt und es passieren auch hier Fehler. Um diese zu beheben, gibt es die verschiedenen Gerichtsinstanzen und die demokratisch legitimierte

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