Jolanda Spiess

Persönlichkeitsverletzungen sind kein Geschäftsmodell

Gewinnherausgabe-Prozess gegen Ringier in Zug

Am 30. Oktober findet in Zug der Gewinnherausgabe-Prozess statt.

Das Gericht im Kanton Zug wird präjudiziell entscheiden, wie die Gewinnherausgabe bei widerrechtlichen Medien-Artikeln berechnet wird. Damit wird ein medienrechtlicher Meilenstein gesetzt und fehlbare Medien erstmals auch finanziell zur Verantwortung gezwungen. Denn dass die Gewinne zurückgegeben werden müssen, ist seit Jahren klar. Aber bis heute gelang es nicht, die widerrechtlich ermittelten Gewinne auf die einzelnen, betreffenden Artikel herunterzubrechen. In gedruckten Zeitungen konnte zum Beispiel nie genau ermittelt werden, wie hoch der Erlösanteil am Heftumsatz ist, der durch einen strafbaren Artikel erzielt worden ist. Entsprechend gelang es den grossen Verlagshäusern, die die notorischen Boulevard-Titel herausgeben, bis heute immer, ihre Medienopfer dazu zu bringen, sich mit einer symbolischen Abfindung zufrieden zu geben. Die Ermittlung der genauen Gewinnhöhe pro Artikel schien unmöglich und letztlich viel zu anstrengend und teuer. 

In digitalen Zeiten wird aber bei jedem Artikel die Anzahl Aufrufe gemessen. Und das bedeutet bezüglich der Gewinnherausgabe den Durchbruch. Einem Team aus renommierten Gutachtern und Expertinnen ist es gelungen, aufgrund der registrierten Klicks die Erlöse pro einzelnen Artikel hochzurechnen. 

Bis heute haben massgebliche Teile der Schweizer Medienbranche mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln versucht, dieses Urteil zu verhindern. 

Wer heute den Blick anschaut, erkennt, dass man offenbar den ganz üblen Kampagnen, wie sie „zu meiner Zeit“ noch gang und gäbe waren, abgeschworen hat. Es ist, als ob man das Gerichtsurteil bereits vorweg genommen hat und das macht, wofür man als Medium eigentlich stehen sollte: einigermassen fairen und glaubwürdigen Journalismus anstatt menschenverachtende, publizistische Treibjagde.

Kontakt: