Tamedia | TX Group

Binswanger/Tamedia-Buch:

Klage aufgrund 197 persönlichkeitsverletzenden Passagen eingereicht

Was bisher geschah: Die beauftragte Ressortleiterin findet in ihren “Recherchen” im Auftrag von Tamedia nichts Neues heraus. Das Buch ist erwartungsgemäss schwer persönlichkeitsverletzend, obwohl die Autorin offenbar eng von Tamedia-Anwalt Matthias Seemann und Chefredaktor Arthur Rutishauser begleitet wurde (beide wurden im Buch herzlichst verdankt). Das Erscheinen liess sich aber nicht verhindern, da die Autorin mehrere Gerichtsurteile nicht abwarten vermochte. Beispielsweise ist das Verfahren, welches mir ironischerweise einen vorsorglichen Schutz hätte garantieren sollen, am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig (97% aller Verfahren werden dort sofort abgewiesen). Auch das Hauptverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung ist hängig.

Nun wurde am 31. August 2023 die Klageänderung eingereicht. Dies ist eine überarbeitete Version der letztjährigen Klage, als das Buch noch nicht publiziert war. Wir - eine Juristin, meine Anwältin und ich - prüften jedes einzelne Wort in diesem Buch auf Rechtmässigkeit und glichen alles mit Dokumenten und Akten ab. Wir schätzen 197 Passagen als persönlichkeitsverletzend oder falsch ein. Diese Arbeit war für mich als Betroffene unmenschlich und retraumatisierend.

Das Buch wiederholt im Kern die falsche Behauptung, ich hätte ein einvernehmlichens Abenteuer mit einem Kantonsratskollegen gehabt und hätte, um dies zu vertuschen, eine Geschichte mit K.O.-Tropfen erfunden und ausserdem den ehemaligen Kantonsrat als Vergewaltiger beschuldigt. Das Buch besteht in grössten Teilen aus persönlichkeitsverletzenden Anschuldigungen, aber noch mehr aus Auslassungen. Es wird etwa mit keinem Wort erwähnt, dass ich schon anlässlich meiner ersten Videobefragung am 22.12.2014 betonte, dieser Kantonsrat sei kein Täter. Doch dieses Video hat die Tages-Anzeiger-Journalistin für ihr "Recherche-Buch" nicht beigezogen. Tamedia musste diesbezüglich bereits 2015 eine Richtigstellung veröffentlichen. Oder dass - selbst wenn tatsächlich ein einvernehmliches Schäferstündchen nach der Kantonsratsfeier (!) stattgefunden hätte - nicht geklärt wäre, woher die zweite DNA eines unbekannten Mannes stammt, die bei der Untersuchung in meinem Intimbereich gefunden wurde.

Ich habe lange überlegt, ob ich der Öffentlichkeit gegenüber alle 197 Passagen richtigstellen oder einfach die Klagetabelle veröffentlichen muss oder soll. Reto und ich haben uns dagegen entschieden. Unten gibts ein paar Grafiken, den üblen Resten ersparen wir euch.

Das Machtwerk wurde mit der Unterstützung von Tamedia - dem mächtigsten Medienkonzern der Schweiz - ohne unsere Einwilligung publiziert. Darin werde nicht nur ich und mein Trauma verhöhnt, sondern wir als Familie.

Wer solchen Geschichten glauben schenken möchte, soll das tun dürfen. Am Schluss werden wieder die Gerichte entscheiden.

Und irgendwann (viel später) wird sich Tamedia entschuldigen.

Tamedia in Zahlen:
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Mal wurden die Artikel einer inzwischen wegen Verleumdung meiner Person verurteilten Autorin in verschiedensten Tamedia-Zeitungen publiziert.

Die Artikel waren vielfach grenzüberschreitend und enthielten grobe Fehler, meist mit der These, ich hätte einen Kantonsrat einem Sexualdelikt falschbeschuldigt.

(24.12.2014 – heute, Quelle: SMD)

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Richtigstellung 2015

(dass ich den Kantonsratskollegen nicht falsch beschuldigte und keine Anzeige erstattete)

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Artikel wegen 1 Twitter-Like unter einem hendsärmligen Meme

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Auftrag von der Tamedia-Chefetage für eine “Recherche” über mich, kurz nachdem sich Ringier öffentlich bei meiner Familie und mir für die Medienkampagne entschuldigt hat

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Buch einer journalistisch befangenen Tamedia-Autorin über mich mit der Kernaussage, ich würde einen Mann seit Jahren der Vergewaltigung beschuldigen

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Blog, betrieben von einer inzwischen wegen Verleumdung verurteilten Tages-Anzeiger-Autorin

Chronologische Übersicht der journalistischen Leistung von Tamedia über mich.
Von 2014 bis 2023: