Jolanda Spiess

Persönlichkeitsverletzungen sind kein Geschäftsmodell

Keinen Monat, nachdem Ringier die Waffen per Entschuldigung und Löschung sämtlicher Artikel über mich niedergestreckt hatte, mischte sich Tamedia ein. Ohne Anhaltspunkte beauftragte Tamedia eine Journalistin mit einer Recherche.

Genau zum Zeitpunkt, als ich ankündigte, mich nicht mit einer einmaligen Zahlung von Ringier abzufinden, sondern die illegal erzielten Gewinne für jeden persönlichkeitsverletzenden Artikel einzufordern, gab Tamedia, der grösste Medienkonzern des Landes – ohne irgendeinen inhaltlichen Anlass (wie etwa neue Erkenntnisse, neue Dokumente, Verfahrensfehler oder dergleichen) den Auftrag an eine Tages-Anzeiger-Journalistin, Recherchen rund um meinen Fall aufzunehmen. Die Autorin ist bereits zu diesem Zeitpunkt als Journalistin befangen.

Ein Like zu missglückter Satire = 10 Tamedia-Artikel

Als ich im Sommer 2021 einen satirischen Beitrag der Zeitschrift Megafon zur neuen Selbstbezeichnung der Tamedia-Autorin als Jeanne d’Arc der Pressefreiheit mit einem Like versehe, wird mir schnell klar, dass die hendsärmlige Collage einer Journalistin und eines Guillotine-Schauprozesses kein lustiges Sujet ist. Ich nehme den Like zurück. Doch jemand hat einen Screenshot gemacht und widerum auf Twitter veröffentlicht. Ich entschuldige mich ausführlich. Zu spät. In Folge schreiben Tagesanzeiger, Sonntagszeitung, BaZ und 20 Minuten 10 (ZEHN!) Artikel darüber, eine Kampagne mit etlichen Falschbehauptungen, welche nur teilweise korrigiert wurden. Der Tamedia-Chefredaktor Arthur Rutishauser versteigt sich zu einem Nazi-Vergleich.

Akten an Internet-Stalker weitergegeben

Im Dezember 2014 wurde ich aufgrund der Veröffentlichung meines Namens und meiner Bilder zur öffentlichen Person. Seit Januar 2015 begleiten mich – unter anderem – zwei ganz treue Hass-Stalker. Sie betreiben inzwischen einen Blog, welcher sich eigentlich ausschliesslich mir widmet, veröffentlichten darauf montierte Pornomontagen von mir, treten daneben mit diversen Pseudonymen in den Sozialen Medien mit einem einzigen Zweck auf: Mir zu schaden und mich zu verunglimpfen (beispielsweise beim ehemaligen Geldgeber meines Arbeitgebers, dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG). Auf Twitter waren die beiden lange Jahre verpönt und isoliert. Gegen beide laufen mehrere zivil- und strafrechtliche Verfahren wegen diversen Delikten. Einen bezeichnet Psychiater Frank Urbaniok (in einer Tamedia-Zeitung) als Mann, der mich seit Jahren quält und hart bestraft gehört. Das hielt Tamedia, bzw. ihre Autorin nicht davon ab, Gerichtsakten an diese internetbekannten Stalker weiterzuleiten. Tamedias Anwalt rechtfertigt dies damit, dass ja auch Urteile von mir an Journalisten weitergegeben worden sind. Journalisten kennen Regeln. Stalker kennen nur ihren Hass.

Recherche? Machen wir auch ohne das wichtigste Aktenstück! Zweite männliche DNA im Intimbereich? Lassen wir weg!

Die beauftragte Ressortleiterin findet in ihren “Recherchen” im Auftrag von Tamedia nichts Neues heraus. Das Buch ist erwartungsgemäss schwer persönlichkeitsverletzend, obwohl die Autorin offenbar eng von Tamedia-Anwalt Matthias Seemann und Chefredaktor Arthur Rutishauser begleitet wurde. Das Erscheinen liess sich aber nicht verhindern, da die Autorin mehrere Gerichtsurteile nicht abwarten vermochte. Das Buch wiederholt im Kern die falsche Behauptung, ich hätte ein einvernehmlichens Abenteuer mit einem Kantonsratskollegen gehabt und hätte, um dies zu vertuschen, eine Geschichte mit K.O.-Tropfen erfunden und ausserdem den ehemaligen Kantonsrat als Vergewaltiger beschuldigt. Das Buch besteht in grössten Teilen aus persönlichkeitsverletzenden Anschuldigungen, aber noch mehr aus Auslassungen. Es wird etwa mit keinem Wort erwähnt, dass ich schon anlässlich meiner ersten Videobefragung am 22.12.2014 betonte, dieser Kantonsrat sei kein Täter. Doch dieses Video hat die Tages-Anzeiger-Journalistin für ihr “Recherche-Buch” nicht beigezogen. Tamedia musste diesbezüglich bereits 2015 eine Richtigstellung veröffentlichen. Dies ist eines von sehr vielen Beispielen. Oder dass meine Befindlichkeit am Sonntagmorgen diametral dem widerspricht, was die Tamedia-Autorin mit allen Mitteln festigen will: dass ich sturzbetrunken gewesen wäre. Oder dass – selbst wenn tatsächlich ein einvernehmliches Schäferstündchen nach der Kantonsratsfeier (!) stattgefunden hätte – nicht geklärt wäre, woher die zweite DNA eines unbekannten Mannes stammt, die bei der Untersuchung in meinem Intimbereich gefunden wurde.

Die Tamedia-Autorin und der Weltwoche-Teilzeitautor bloggen

Die Buchankündigung führte zu enormer Solidarität. Es melden sich bei mir diverse Frauen mit der Frage, wie sie mich gegen dieses offensichtliche Racheprojekt unterstützen können. Es entsteht eine Chatgruppe. Leider tun sich zwei Frauen darin mit übler Hetze u.a. gegen die Tamedia-Autorin und mit jeweils über 1000 Chat-Einträgen hervor. Eine dritte Frau schliesst sich mit den beiden zusammen und gibt den Chatverlauf der Tages-Anzeiger-Journalistin weiter. Diese zitiert – mit einem “Recherche-Kollektiv”, welches sich als Weltwoche-Teilzeitmitarbeiter und Corona-Schwurbler Stefan Millius herausstellt – die Sätze des Chats maximal unzusammenhängend und konstruiert daraus ein “System JSH”. Immerhin verzichtet Tamedia darauf, die “Recherchen” ihrer Autorin zu veröffentlichen. Die Tamedia-Ressortleiterin gründet dafür einen eigenen Blog.

Buch-Autorin von “Die Zuger Landammann-Affäre – eine Recherche” wird wegen Verleumdung verurteilt

Ansonsten hat diese “journalistische” Fehlleistung keine Konsequenzen für die Tamedia-Autorin und ihre Vorgesetzten oder Auftraggeber. Obwohl sie inzwischen für die Behauptung, ich würde “einen unschuldigen Mann seit Jahren der Vergewaltigung bezichtigen”, (was nichts anderes als die Kernthese ihres Buches ist) erst von der Staatsanwaltschaft, dann vom Strafgericht Basel wegen Verleumdung verurteilt worden ist (noch nicht rechtskräftig).

Tamedia-Binswanger-Buch:

Klage aufgrund 197 persönlichkeitsverletzenden Passagen eingereicht

Was bisher geschah: Die beauftragte Ressortleiterin findet in ihren “Recherchen” im Auftrag von Tamedia nichts Neues heraus. Das Buch ist erwartungsgemäss schwer persönlichkeitsverletzend, obwohl die Autorin offenbar eng von Tamedia-Anwalt Matthias Seemann und Chefredaktor Arthur Rutishauser begleitet wurde (beide wurden im Buch herzlichst verdankt). Das Erscheinen liess sich aber nicht verhindern, da die Autorin mehrere Gerichtsurteile nicht abwarten vermochte. Beispielsweise ist das Verfahren, welches mir ironischerweise einen vorsorglichen Schutz hätte garantieren sollen, am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig (97% aller Verfahren werden dort sofort abgewiesen). Auch das Hauptverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung ist hängig.

Nun wurde am 31. August 2023 die Klageänderung eingereicht. Dies ist eine überarbeitete Version der letztjährigen Klage, als das Buch noch nicht publiziert war. Wir – eine Juristin, meine Anwältin und ich – prüften jedes einzelne Wort in diesem Buch auf Rechtmässigkeit und glichen alles mit Dokumenten und Akten ab. Wir schätzen 197 Passagen als persönlichkeitsverletzend oder falsch ein. Diese Arbeit war für mich als Betroffene unmenschlich und retraumatisierend.

Das Buch wiederholt im Kern die falsche Behauptung, ich hätte ein einvernehmlichens Abenteuer mit einem Kantonsratskollegen gehabt und hätte, um dies zu vertuschen, eine Geschichte mit K.O.-Tropfen erfunden und ausserdem den ehemaligen Kantonsrat als Vergewaltiger beschuldigt. Das Buch besteht in grössten Teilen aus persönlichkeitsverletzenden Anschuldigungen, aber noch mehr aus Auslassungen. Es wird etwa mit keinem Wort erwähnt, dass ich schon anlässlich meiner ersten Videobefragung am 22.12.2014 betonte, dieser Kantonsrat sei kein Täter. Doch dieses Video hat die Tages-Anzeiger-Journalistin für ihr “Recherche-Buch” nicht beigezogen. Tamedia musste diesbezüglich bereits 2015 eine Richtigstellung veröffentlichen. Oder dass – selbst wenn tatsächlich ein einvernehmliches Schäferstündchen nach der Kantonsratsfeier (!) stattgefunden hätte – nicht geklärt wäre, woher die zweite DNA eines unbekannten Mannes stammt, die bei der Untersuchung in meinem Intimbereich gefunden wurde.

Ich habe lange überlegt, ob ich der Öffentlichkeit gegenüber alle 197 Passagen richtigstellen oder einfach die Klagetabelle veröffentlichen muss oder soll. Reto und ich haben uns dagegen entschieden. Unten gibts ein paar Grafiken, den üblen Resten ersparen wir euch.

Das Machwerk wurde mit der Unterstützung von Tamedia – dem mächtigsten Medienkonzern der Schweiz – ohne unsere Einwilligung publiziert. Darin werde nicht nur ich und mein Trauma verhöhnt, sondern wir als Familie.

Wer solchen Geschichten glauben schenken möchte, soll das tun dürfen. Am Schluss werden wieder die Gerichte entscheiden.

Und irgendwann (viel später) wird sich Tamedia entschuldigen.

Tamedia in Zahlen:
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Mal wurden die Artikel einer inzwischen wegen Verleumdung meiner Person verurteilten Autorin in verschiedensten Tamedia-Zeitungen publiziert.

Die Artikel waren vielfach grenzüberschreitend und enthielten grobe Fehler, meist mit der These, ich hätte einen Kantonsrat einem Sexualdelikt falschbeschuldigt.

(24.12.2014 – heute, Quelle: SMD)

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Richtigstellung 2015

(dass ich den Kantonsratskollegen nicht falsch beschuldigte und keine Anzeige erstattete)

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Artikel wegen 1 Twitter-Like unter einem hendsärmligen Meme

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Auftrag von der Tamedia-Chefetage für eine “Recherche” über mich, kurz nachdem sich Ringier öffentlich bei meiner Familie und mir für die Medienkampagne entschuldigt hat

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Buch einer journalistisch befangenen Tamedia-Autorin über mich mit der Kernaussage, ich würde einen Mann seit Jahren der Vergewaltigung beschuldigen

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Blog, betrieben von einer inzwischen wegen Verleumdung verurteilten Tages-Anzeiger-Autorin

Chronologische Übersicht der journalistischen Leistung von Tamedia über mich.
Von 2014 bis 2023:

Klage aufgrund 197 persönlichkeitsverletzenden Passagen eingereicht

Was bisher geschah: Die beauftragte Ressortleiterin findet in ihren “Recherchen” im Auftrag von Tamedia nichts Neues heraus. Das Buch ist erwartungsgemäss schwer persönlichkeitsverletzend, obwohl die Autorin offenbar eng von Tamedia-Anwalt Matthias Seemann und Chefredaktor Arthur Rutishauser begleitet wurde (beide wurden im Buch herzlichst verdankt). Das Erscheinen liess sich aber nicht verhindern, da die Autorin mehrere Gerichtsurteile nicht abwarten vermochte. Beispielsweise ist das Verfahren, welches mir ironischerweise einen vorsorglichen Schutz hätte garantieren sollen, am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig (97% aller Verfahren werden dort sofort abgewiesen). Auch das Hauptverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung ist hängig.

Nun wurde am 31. August 2023 die Klageänderung eingereicht. Dies ist eine überarbeitete Version der letztjährigen Klage, als das Buch noch nicht publiziert war. Wir – eine Juristin, meine Anwältin und ich – prüften jedes einzelne Wort in diesem Buch auf Rechtmässigkeit und glichen alles mit Dokumenten und Akten ab. Wir schätzen 197 Passagen als persönlichkeitsverletzend oder falsch ein. Diese Arbeit war für mich als Betroffene unmenschlich und retraumatisierend.

Das Buch wiederholt im Kern die falsche Behauptung, ich hätte ein einvernehmlichens Abenteuer mit einem Kantonsratskollegen gehabt und hätte, um dies zu vertuschen, eine Geschichte mit K.O.-Tropfen erfunden und ausserdem den ehemaligen Kantonsrat als Vergewaltiger beschuldigt. Das Buch besteht in grössten Teilen aus persönlichkeitsverletzenden Anschuldigungen, aber noch mehr aus Auslassungen. Es wird etwa mit keinem Wort erwähnt, dass ich schon anlässlich meiner ersten Videobefragung am 22.12.2014 betonte, dieser Kantonsrat sei kein Täter. Doch dieses Video hat die Tages-Anzeiger-Journalistin für ihr “Recherche-Buch” nicht beigezogen. Tamedia musste diesbezüglich bereits 2015 eine Richtigstellung veröffentlichen. Oder dass – selbst wenn tatsächlich ein einvernehmliches Schäferstündchen nach der Kantonsratsfeier (!) stattgefunden hätte – nicht geklärt wäre, woher die zweite DNA eines unbekannten Mannes stammt, die bei der Untersuchung in meinem Intimbereich gefunden wurde.

Ich habe lange überlegt, ob ich der Öffentlichkeit gegenüber alle 197 Passagen richtigstellen oder einfach die Klagetabelle veröffentlichen muss oder soll. Reto und ich haben uns dagegen entschieden. Unten gibts ein paar Grafiken, den üblen Resten ersparen wir euch.

Das Machwerk wurde mit der Unterstützung von Tamedia – dem mächtigsten Medienkonzern der Schweiz – ohne unsere Einwilligung publiziert. Darin werde nicht nur ich und mein Trauma verhöhnt, sondern wir als Familie.

Wer solchen Geschichten glauben schenken möchte, soll das tun dürfen. Am Schluss werden wieder die Gerichte entscheiden.

Und irgendwann (viel später) wird sich Tamedia entschuldigen.

Jolanda Spiess
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