Strafgericht Basel verschรคrft Strafe der Vorinstanz
Dieser Richterspruch bezieht sich nicht auf eine Bagatelle oder auf eine dumme, zufรคllige Bemerkung. Die Verurteilung wegen Verleumdung betrifft den Kern der falschen und in gewissen Kreisen immer und immer wieder wiederholten Behauptung, ich hรคtte einen Zuger Kantonsrat der Vergewaltigung bezichtigt. Das tue ich nicht und tat ich von Anfang an nie, wie heute vor Gericht bewiesen wurde. Ich vermute – heute wie damals – dass wir beide Opfer einer Straftat wurden.
Die Tages-Anzeiger-Ressortleiterin ist im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen uns offenbar – wie ich auch – tief verletzt worden. Ich habe bereits mehrmals รถffentlich gesagt, dass ich so einen Shitstorm niemandem wรผnsche und dass ihr, im Zuge der Empรถrung, auch Unrecht getan wurde.
Fรผr mich ist dieses Urteil ein Meilenstein.
Ich hoffe, dass die Tamedia-Journalistin dieses Urteil und vor allem den Kern des Urteils akzeptiert und auch fรผr sich als Neuanfang nutzt. Und ich hoffe, dass nicht noch weitere mediale und aussergerichtliche Stรถrmanรถver oder Kampagnen aufgesetzt werden. Von meinem wichtigsten Ziel, der Herausgabe der Gewinne von Boulevardmedien, die mit persรถnlichkeitsverletzender Berichterstattung erzielt wurden, lasse ich mich nicht abbringen. Mit einem Gewinnherausgabeurteil wird es keinen Anreiz mehr geben, Menschen medial auszubeuten und fertigzumachen.
Ich denke, dass sich sehr viele meiner Wegbegleiter:innen รผber dieses eindeutige Urteil freuen werden. Ich bitte aber alle, trotz dem aufgestauten รrger, gegenรผber der Tages-Anzeiger-Journalistin fair zu bleiben und so vielleicht einen Neuanfang zu ermรถglichen.
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