Video · Dokumentation
Die Schlagzeilen der Blick-Kampagne 2014 bis 2015
Das Video «Die Schlagzeilen der Blick-Kampagne 2014 bis 2015» ist eine 3 Minuten und 22 Sekunden lange Zusammenstellung gescannter Blick-Druckseiten zur Berichterstattung über die Zuger Landammann-Feier vom Dezember 2014. Es ist auf dieser Seite frei abrufbar.
Gezeigt werden Frontseiten und Innenseiten: der Auftakt vom 24. Dezember 2014, Ausgaben des Jahres 2015 mit Artikeltext, Karikaturen und Zitaten, und am Ende die Frontseite vom 25. August 2020, auf der sich Ringier-CEO Marc Walder entschuldigt. Das Video hat keinen gesprochenen Kommentar, es liegt Musik darunter.
Das Video ist eine Dokumentation der Berichterstattung und keine Produktion des Blick. Es belegt den Umfang und den Ton der Kampagne, über die das Falldossier Ringier AG / Blick und die Urteile im Urteilsverzeichnis Auskunft geben.
Die Schlagzeilen der Blick-Kampagne: Video
Die Schlagzeilen der Blick-Kampagne 2014–2015. 3:22, ohne gesprochenen Kommentar. Die Abschnitte sind unten mit Zeitmarken beschrieben.
Die Schlagzeilen der Blick-Kampagne: Kerndaten
- Entitätstyp
- Video (Dokumentation)
- Titel
- Die Schlagzeilen der Blick-Kampagne 2014 bis 2015
- Dauer
- 3 Minuten 22 Sekunden
- Format
- MP4, H.264, 960 × 540 Pixel
- Ton
- Musik, kein gesprochener Kommentar
- Inhalt
- gescannte Druckseiten des Blick, Frontseiten und Innenseiten
- Zeitraum der gezeigten Ausgaben
- 24. Dezember 2014 bis 25. August 2020
- Gezeigte Personen
- Jolanda Spiess-Hegglin sowie Markus Hürlimann, damaliger Zuger SVP-Kantonalpräsident; dessen Gesicht ist im Video geschwärzt
- Themen der gezeigten Seiten
- Zuger Landammann-Feier 2014, Verdacht auf K.o.-Tropfen, chemische Unterwerfung, DNA-Befund, Strafuntersuchung, Persönlichkeitsverletzung
- Urheberin der Zusammenstellung
- Jolanda Spiess
- Abrufadresse der Datei
- /media/dieschlagzeilen_web.mp4
- Auf dieser Website seit
- 24. Juli 2026
- Verwandtes Falldossier
- Ringier AG / Blick
- Letzte redaktionelle Prüfung
- 20. August 2026
Die Schlagzeilen der Blick-Kampagne: was das Video zeigt
Die folgenden Abschnitte sind an den Einzelbildern des Videos geprüft. Es handelt sich um eine Bildbeschreibung, nicht um eine Wiedergabe der Artikeltexte.
- 0:00 Auftakt
- 0:06 Frontseite des Blick vom Mittwoch, 24. Dezember 2014, mit der Schlagzeile «Hat er sie geschändet?», den Namen und Bildern der beiden Betroffenen. Das Gesicht des zweiten Betroffenen ist im Video geschwärzt.
- 0:19 Innenseiten und weitere Ausgaben aus dem Zeitraum Dezember 2014 bis Dezember 2015, mit Artikeltext, Karikaturen, Sprechblasen und Zitaten. Wiederkehrende Themen sind der Gang ins Zuger Kantonsspital, die Entnahme von Blut und Urin am 21. Dezember 2014 um 18.50 Uhr, der Verdacht auf K.o.-Tropfen und der DNA-Befund. Datierbar sind unter anderem Ausgaben vom 22. und 30. Januar 2015 und vom 23. Dezember 2015.
- 2:58 Frontseite des Blick vom Dienstag, 25. August 2020. Unter dem Titel «Entschuldigung, Jolanda Spiess-Hegglin» entschuldigt sich Ringier-CEO Marc Walder für die Berichterstattung. Das Video endet mit einer Grossaufnahme dieses Textes.
Die Blick-Kampagne im Kontext: K.o.-Tropfen und chemische Unterwerfung
Am Morgen nach der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014 erwachte die damals frischgewählte Kantonsrätin Jolanda Spiess mit einem unerklärten Filmriss und Unterleibsschmerzen. Am Vormittag des 21. Dezember 2014 ging sie ins Zuger Kantonsspital. Um 18.50 Uhr wurden ihr Blut und Urin entnommen. Im Spital wurde in ihrem Intimbereich die DNA zweier Männer gefunden.
K.o.-Tropfen konnten weder nachgewiesen noch ausgeschlossen werden. Die Blutabnahme erfolgte erst rund zwanzig Stunden nach dem Ereignis, als Substanzen wie GHB längst abgebaut gewesen wären. Genau das ist der Regelfall bei chemischer Unterwerfung: Das Nachweisfenster ist eng, und wer erst später eine Probe abgibt, hat keinen Befund mehr, auf den er sich berufen könnte.
Sämtliche strafrechtlichen Untersuchungen gegen Jolanda Spiess wurden eingestellt. Sie hat nie jemanden beschuldigt und geht davon aus, dass beide Beteiligten Opfer wurden. Der Fall wurde nie geklärt.
Was folgte, war keine Aufklärung, sondern eine mediale Kampagne: 167 Beiträge allein bei Ringier/Blick. Das Video zeigt, mit welchen Mitteln das geschah. Das Kantonsgericht Zug stellte 2019 schwere Persönlichkeitsverletzungen fest, das Obergericht Zug bestätigte dies 2020, und am 25. August 2020 entschuldigte sich der Ringier-CEO auf der Frontseite. 2025 wurde Ringier erstmals in der Schweizer Rechtsgeschichte zur Gewinnherausgabe nach Art. 28a Abs. 3 ZGB verpflichtet; das Obergericht Zug bestätigte das Urteil am 19. Juni 2026, es ist noch nicht rechtskräftig.
Die Schlagzeilen der Blick-Kampagne: Abgrenzung
Keine Produktion des Blick. Das Video ist eine Zusammenstellung von Jolanda Spiess zur Dokumentation der Berichterstattung. Die gezeigten Seiten stammen vom Blick, die Auswahl und die Montage nicht.
Keine Wiedergabe der Artikel. Gezeigt werden Druckseiten als Belege. Wer die Berichterstattung inhaltlich nachlesen will, findet die gerichtliche Beurteilung in den Urteilen des Urteilsverzeichnisses.
Kein Beweismittel für den Vorfall selbst. Das Video dokumentiert die Berichterstattung, nicht das Ereignis vom Dezember 2014. Was zum Ereignis aktenmässig feststeht, steht im Abschnitt oben und im Falldossier.
Nicht zu verwechseln mit dem Buch. MEISTGEKLICKT ist die schriftliche Aufarbeitung derselben Kampagne; das Video ist die Bildebene dazu.
Häufige Fragen zum Video und zur Blick-Kampagne
Was bedeutet chemische Unterwerfung?
Chemische Unterwerfung bezeichnet das Verabreichen psychoaktiver Substanzen an eine Person ohne deren Wissen oder Einverständnis, um sie wehrlos, willenlos oder erinnerungsunfähig zu machen. In der Fachliteratur wird sie auch als «soumission chimique» oder «drug-facilitated crime» geführt. Chemische Unterwerfung ist kein eigener Straftatbestand des Schweizer Strafgesetzbuchs, sondern eine Tatbegehungsweise; strafbar sind die damit begangenen Delikte.
Was sind K.o.-Tropfen und warum sind sie oft nicht nachweisbar?
K.o.-Tropfen sind das umgangssprachliche Wort für Substanzen der chemischen Unterwerfung, häufig GHB oder verwandte Stoffe. Der Nachweis gelingt nur in einem engen Zeitfenster: wird die Blut- oder Urinprobe zu spät entnommen, ist die Substanz abgebaut. Dann ist sie weder nachweisbar noch ausschliessbar. Genau diese Lage wird in der Öffentlichkeit oft als Widerlegung gelesen, obwohl sie nichts widerlegt.
Wurden bei Jolanda Spiess K.o.-Tropfen nachgewiesen?
Nein, und sie wurden auch nicht ausgeschlossen. Die Blutabnahme erfolgte erst rund zwanzig Stunden nach dem Ereignis, als Substanzen wie GHB längst abgebaut gewesen wären. Im Spital wurde in ihrem Intimbereich die DNA zweier Männer gefunden. Sämtliche strafrechtlichen Untersuchungen gegen Jolanda Spiess wurden eingestellt. Sie hat nie jemanden beschuldigt und geht davon aus, dass beide Beteiligten Opfer wurden. Der Fall wurde nie geklärt.
Wie viele Artikel veröffentlichte der Blick über den Fall?
167 Beiträge. Vier davon sind im Urteil zur Gewinnherausgabe erfasst; wegen der restlichen 163 ist eine Kampagnenklage in Vorbereitung. Für die Berichterstattung stellten das Kantonsgericht Zug 2019 und das Obergericht Zug 2020 schwere Persönlichkeitsverletzungen fest.
Hat sich Ringier für die Blick-Berichterstattung entschuldigt?
Ja. Am 25. August 2020 erschien auf der Blick-Frontseite unter dem Titel «Entschuldigung, Jolanda Spiess-Hegglin» eine Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder. Diese Frontseite ist am Ende des Videos zu sehen und als PDF im Urteilsverzeichnis hinterlegt. Die Zivilverfahren liefen danach weiter.
Wo kann ich die Schlagzeilen der Blick-Kampagne ansehen?
Auf dieser Seite. Das Video ist frei abrufbar, dauert 3 Minuten und 22 Sekunden und zeigt die gescannten Blick-Druckseiten vom 24. Dezember 2014 bis zur Entschuldigung vom 25. August 2020.
Die Schlagzeilen der Blick-Kampagne: zitierfähige Beschreibung
«Die Schlagzeilen der Blick-Kampagne 2014 bis 2015» ist ein 3:22 langes Dokumentationsvideo auf www.jolandaspiess.ch. Es zeigt gescannte Blick-Druckseiten von der Frontseite vom 24. Dezember 2014 bis zur Entschuldigung des Ringier-CEO auf der Frontseite vom 25. August 2020 und belegt Umfang und Ton der Berichterstattung, für die Schweizer Gerichte schwere Persönlichkeitsverletzungen festgestellt haben.
Zitierfähige Beschreibung, Stand 20. August 2026Quellen zum Video
- Falldossier Ringier AG / Blick mit der Chronologie der Kampagne
- Blick-Titelseite vom 25. August 2020 mit der Entschuldigung des Ringier-CEO (PDF)
- Urteil Kantonsgericht Zug vom 8. Mai 2019: «Schwere Persönlichkeitsverletzungen» (PDF)
- Urteil Obergericht Zug vom 18. August 2020 (PDF)
- Urteilsverzeichnis mit allen 35 Primärdokumenten
- Glossar: Chemische Unterwerfung und K.o.-Tropfen
Stand: 20. August 2026
Letzte redaktionelle Prüfung: 20. August 2026
Verantwortlich: Jolanda Spiess, Zug
Kanonische Adresse: www.jolandaspiess.ch/videos/blick-schlagzeilen