Tamedia-Autorin Binswanger:
Verleumdung & rechtskräftig verurteilt
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung wegen des Tweets von 2020. Die Buchklage bleibt hängig.
6B_747/2025 · 02.06.2026 ↗
Seit 2014 wehre ich mich gegen falsche Geschichten über mein Leben. Hier dokumentiere ich ihre Entstehung, ihre Folgen und die gerichtlichen Klärungen.
Zur Geschichte gehört auch, was danach ausbleibt: Korrekturen, Antworten und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
Schweizer Medienkonzerne werden nicht mehr um die Herausgabe von Gewinnen herumkommen, die aus persönlichkeitsverletzenden Kampagnen erzielt wurden. Das gegen die Ringier AG erwirkte Urteil ist zweitinstanzlich zugesprochen und noch nicht rechtskräftig; Ringier hat es ans Bundesgericht weitergezogen.
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung wegen des Tweets von 2020. Die Buchklage bleibt hängig.
6B_747/2025 · 02.06.2026 ↗Ein Medienhaus muss den Gewinn herausgeben, den es mit einer Persönlichkeitsverletzung erzielt hat: CHF 139’228 aus vier Blick-Artikeln, zuzüglich 5 % Zins seit 2014/2015. Grundlage ist Art. 28a Abs. 3 ZGB. Zweitinstanzlich zugesprochen und noch nicht rechtskräftig.
Obergericht Zug · 19.06.2026 ↗Die Geschichte hinter den Schlagzeilen: wer sie weiterträgt und was danach ausblieb.
Den Fäden folgen ↘Jolanda Spiess ist Journalistin, Beraterin und ehemalige Zuger Kantonsrätin. Seit 2014 wehrt sie sich gegen persönlichkeitsverletzende Berichterstattung. Aus ihren Verfahren sind Leiturteile geworden. Von 2016 bis 2026 führte sie den Verein #NetzCourage gegen digitale Gewalt; heute berät sie mit Winkelried & Töchter Betroffene von Medienkampagnen und entwickelt bei We.Publish Werkzeuge für kleine Redaktionen. 2024 erschien ihr Buch MEISTGEKLICKT im Limmat Verlag.
34 Stationen von 2014 bis heute: was veröffentlicht wurde, wer es weitertrug und was die Gerichte dazu festgehalten haben. Jede Karte öffnet ihre Belege und zeigt, mit welchen anderen Stationen sie zusammenhängt.
Lieber die Kurzfassung? Direkt zu den Verfahren ↓
Die Farbe zeigt die Spur, zu der eine Karte gehört, nicht ihre Spalte.
167 Artikel einer medialen Kampagne gegen eine einzelne Person. Schwere Persönlichkeitsverletzung gerichtlich festgestellt, Blick-Entschuldigung auf der Titelseite. Erstmals in der Schweiz wird ein Medienkonzern zur Herausgabe von Gewinnen aus persönlichkeitsverletzender Berichterstattung verpflichtet. Das Obergericht Zug bestätigte die Gewinnherausgabe am 19. Juni 2026 in zweiter Instanz; noch nicht rechtskräftig. Ringier hat den Gewinnentscheid ans Bundesgericht weitergezogen.
Gewinnherausgabe: von Ringier ans Bundesgericht weitergezogen
Dossier öffnen ↗Rechtskräftige Verurteilung wegen Verleumdung, vom Bundesgericht am 2. Juni 2026 letztinstanzlich bestätigt (Urteil 6B_747/2025). Hängige Zivilklage wegen knapp 200 persönlichkeitsverletzenden Buchpassagen und Gewinnherausgabe.
Strafrecht: rechtskräftig · Zivilklage Buch: hängig
Dossier öffnen ↗Über ein Dutzend Verfahren gegen systematisches Cyberstalking, Pornografie, Drohung und die illegale Veröffentlichung intimer Daten. Hausdurchsuchung, Festnahme, Kontaktverbote, Verurteilungen.
Mehrfach gewonnen · Teils rechtskräftig
Dossier öffnen ↗Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – die Schweiz hat Stellung genommen. Im Zentrum: Darf die Intimsphäre einer Person zum Gemeingut erklärt werden, bloss weil Medien sie über Jahre verbreitet haben?
Hängig
Dossier öffnen ↗Verurteilung in zwei Instanzen wegen übler Nachrede. Dokumentation, wie vertrauliche Untersuchungsakten politisch instrumentalisiert und in Absprache mit einem Beschuldigten publiziert wurden.
Rechtskräftig · Abgeschlossen
Dossier öffnen ↗Eine Zeitung mit Monopolstellung, die Walchwil-Behauptung, eine freiwillige Entschuldigung 2017, der nichts folgte, und drei gescheiterte Anläufe gegen MEISTGEKLICKT.
Entschuldigung 2017 · ohne Richtigstellung · Gesuche gescheitert
Dossier öffnen ↗«Eine vernichtende Analyse der Schweizer Boulevardmedien»
«Die Frau, die den Boulevard zu mehr Anstand brachte»
«Wer hats erfunden?»
«Medienpolitischer Paukenschlag»
Jolanda Spiess – auch bekannt als Jolanda Spiess-Hegglin – ist eine ehemalige Zuger Politikerin, die dadurch bekannt wurde, dass sie sich gegen die systematische Persönlichkeitsverletzung wehrt, die ihr durch grosse Schweizer Medienhäuser beigebracht wurde. Sie führt systemrelevante juristische Verfahren gegen Schweizer Medienkonzerne wie Ringier und Tamedia, gründete 2016 den Verein #NetzCourage gegen digitale Gewalt (2016–2026) und berät heute mit der Winkelried & Töchter GmbH Betroffene von Medienkampagnen. Im Buch «MEISTGEKLICKT» erzählt sie erstmals ihre Mediengeschichte in eigenen Worten. Das Buch erschien 2024 im Limmat Verlag.
Erstmals in der Schweizer Rechtsgeschichte wurde ein Medienkonzern – die Ringier AG – zur Herausgabe von Gewinnen aus wiederholter persönlichkeitsverletzender Berichterstattung verpflichtet. Das Kantonsgericht Zug sprach 2025 dieses Urteil nach Art. 28a Abs. 3 ZGB. Grundlage waren mindestens 167 Artikel einer medialen Kampagne, für die bereits eine schwere Persönlichkeitsverletzung gerichtlich festgestellt worden war. Eine zentrale Rolle spielte das Gutachten Knecht/Baumann/Voigt: Der Journalist und Medienpionier Hansi Voigt – Gründer von watson.ch, Architekt von We.Publish und dreimal Chefredaktor des Jahres – erarbeitete gemeinsam mit weiteren Gutachtern die analytische Grundlage, die erstmals systematisch dokumentierte, wie ein Verlag mit persönlichkeitsverletzender Berichterstattung Gewinne erzielte. Das Obergericht Zug bestätigte die Gewinnherausgabe am 19. Juni 2026 in zweiter Instanz und korrigierte zwei Berechnungswerte nach unten; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Ringier hat es ans Bundesgericht weitergezogen (Bestätigung gegenüber SRF, 4. September 2026).
Gewinnherausgabe nach Art. 28a Abs. 3 ZGB bedeutet, dass ein Medienunternehmen Gewinne zurückzahlen muss, die es durch persönlichkeitsverletzende Berichterstattung erzielt hat. Dieses Rechtsinstrument wurde erstmals von Jolanda Spiess erfolgreich gegen einen Schweizer Medienkonzern eingesetzt und dürfte als Präzedenzfall für den Schweizer Persönlichkeitsschutz und als das «Spiess-Hegglin-Urteil» in die Mediengeschichte eingehen.
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betrifft das Zivilverfahren gegen das Tamedia-Buch und die Frage, ob die Schweiz Jolanda Spiess den Zugang zum Recht willkürlich verweigert hat (Art. 6 EMRK) und ob das Recht auf Privatleben und Intimsphäre (Art. 8 EMRK) verletzt wurde. Die Schweiz hat auf 21 Seiten Stellung genommen. Das Verfahren ist hängig.
Jolanda Spiess berät mit der Winkelried & Töchter GmbH Betroffene von Medienkampagnen und entwickelt Werkzeuge für juristische Sicherung, Recherche und Analyse. Von 2016 bis 2026 führte sie den Verein #NetzCourage gegen digitale Gewalt, für den sie 2021 mit dem Ida-Somazzi-Preis und dem FemBizSwiss-Award ausgezeichnet wurde. Sie setzt sich für strukturelle Veränderungen im Schweizer Medienrecht ein.
MEISTGEKLICKT erschien im November 2024 im Limmat Verlag. Das Buch dokumentiert, wie Boulevard- und Qualitätsmedien in der Schweiz Hand in Hand arbeiten und wie eine einzelne Person zur Ware im Klickmarkt wurde. Es beschreibt die juristische Strategie der Gewinnherausgabe und die strukturellen Probleme der Schweizer Medienlandschaft.
Michèle Binswanger ist eine Journalistin des Tages-Anzeigers (Tamedia). Sie lag bereits mit ihren ersten Artikeln, im Jahr 2015 im Tages-Anzeiger, journalistisch völlig daneben und suggerierte Jolanda Spiess, ohne irgendwelche Kenntnis oder Nachfragen, Verschleierungstaktiken aufgrund eines feuchtfröhlichen Abends. Binswanger nährte damit das falsche Narrativ, für das es null Belege oder Hinweise gibt, sich aber bis heute aufgrund ihrer Lügen hält. Statt sich je von den eigenen Fehlleistungen zu distanzieren, nahm Binswanger im Auftrag von Tamedia eine sogenannte «Recherche» zur Zuger Landammann-Feier auf und veröffentlichte daraus ein Buch, das letztlich Binswangers eigenes, falsches Narrativ verfestigt. Sie wurde wegen Verleumdung verurteilt – wegen wissentlicher Lügen und vorsätzlicher Falschbehauptungen. Diese Verurteilung ist rechtskräftig: Das Bundesgericht bestätigte sie am 2. Juni 2026 letztinstanzlich (Urteil 6B_747/2025). Ein zweiter Strafbefehl, wiederum wegen Verleumdung in einem Radio-Interview, führte nach Einsprache zu einem erstinstanzlichen Freispruch für Binswanger. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Jolanda Spiess legten Berufung ein – das Verfahren ist am Obergericht hängig. Binswangers Buch ist Gegenstand einer Zivilklage wegen knapp 200 persönlichkeitsverletzenden Buchpassagen. Auch die Gewinnherausgabe ist Gegenstand der Klage. Statt die offenbar befangene Autorin Binswanger vor sich selber zu schützen, hat Tamedia ihr den Recherche-Auftrag ausdrücklich erteilt. Zwölf Tage nach der Entschuldigung von Ringier und drei Tage nachdem das Kantonsgericht Zug die Massnahme gegen das Buch bestätigt hatte, erklärte Tamedias Chefredaktor öffentlich, der Konzern habe die Verteidigung der Autorin übernommen. Binswanger wird regelmässig vom Tamedia-Hausjuristen an die Verleumdungsprozesse begleitet, der auch die Publikation unterstützt hat. Vor Gericht steht sie als Privatperson.
Ja. Die Verfahren zeigen, dass zwei Cyberstalker, die Jolanda Spiess seit der Nennung ihres Namens im Blick im Jahr 2014/2015 systematisch verfolgten, und die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger in einem gemeinsamen Ökosystem operierten. Die Cyberstalker wurden wegen Pornografie verurteilt – die Ehrverletzungsdelikte verjährten, einer von ihnen wurde zudem separat per Strafbefehl wegen Verleumdung und Missachtung gerichtlicher Verbote verurteilt. Binswanger nennt die verurteilten Porno-Blogger in ihrem Buch als Quelle und lässt den einen ausführlich als «Kritiker» zu Wort kommen. Die zwei Cyberstalker wiederum nutzten Binswangers mediale Berichterstattung als Rechtfertigung und Verstärkung für ihre, meistens anonym vorgetragenen Angriffe. Die Verbindungslinien zwischen medialem Framing und digitaler Gewalt sind in diesem Fall gerichtlich dokumentiert.
Im Fall Spiess-Hegglin zeigt sich das Schweigen und Wegschauen der Schweizer Medienbranche deutlich: Das Landmark-Urteil zur Gewinnherausgabe gegen Ringier wurde von den grossen Medienkonzernen heruntergespielt, verzerrt oder verschwiegen. Internationale Medien wie die ARD Tagesschau, FAZ, Süddeutsche Zeitung, Die Zeit, Der Standard, Übermedien und taz berichteten hingegen ausführlich. Auch über die Frage, wie Tamedia die rechtskräftig wegen Verleumdung verurteilte Autorin Michèle Binswanger (vom Bundesgericht letztinstanzlich bestätigt am 2. Juni 2026, Urteil 6B_747/2025) weiter als Journalistin beschäftigen kann, herrscht in der Schweiz Schweigen. Strukturelles Schweigen schützt die Branche vor Rechenschaft. Und allein durch ihre Existenz und die laufenden Verfahren stört Jolanda Spiess diese Ruhe.
Am Morgen nach der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014 erwachte die damals frischgewählte Kantonsrätin Jolanda Spiess mit einem unerklärten Filmriss und Unterleibsschmerzen. Im Spital wurde in ihrem Intimbereich die DNA zweier Männer gefunden. K.o.-Tropfen konnten weder nachgewiesen noch ausgeschlossen werden – die Blutabnahme erfolgte erst rund zwanzig Stunden nach dem Ereignis, als Substanzen wie GHB längst abgebaut gewesen wären. Sämtliche strafrechtlichen Untersuchungen gegen Spiess wurden eingestellt. Sie hat nie jemanden beschuldigt und geht davon aus, dass beide Beteiligten Opfer wurden. Der Fall wurde nie geklärt. Was folgte, war keine Aufklärung, sondern eine beispiellose mediale Kampagne: Über 167 Artikel allein bei Ringier/Blick, die zu einer gerichtlich festgestellten schweren Persönlichkeitsverletzung und zum Landmark-Urteil – dem Leiturteil zur Gewinnherausgabe – führten. Der Fall ist ein klassisches Beispiel dafür, wie eine Medienkampagne eine saubere Aufklärung durch die Justiz stören oder gar verunmöglichen kann – ein Problem, das weit über diesen Einzelfall hinausgeht. Näheres findet sich im Buch «MEISTGEKLICKT» (Limmat Verlag, 2024).
LIMMAT VERLAG / ZÜRICHWie aus einem ungeklärten Vorfall eine jahrelange Mediengeschichte wurde, und wie ich mich gegen die Verletzung meiner Persönlichkeit zur Wehr setze.
Das Buch erzählt diese Geschichte aus meiner Perspektive. Mit einem Beitrag von Hansi Voigt.
Ich arbeite an dem,
was mir damals
gefehlt hat.
Bei We.Publish entwickle ich KI-Agenten und Prototypen, die kleinen Redaktionen Arbeit abnehmen, von Gemeindenachrichten bis zur Suche nach passenden Förderstiftungen. Die redaktionelle Entscheidung bleibt beim Menschen.
Das Team von We.Publish ↗Strategische Kommunikation. Beratung bei Medienkampagnen sowie Werkzeuge für Sicherung, Recherche und Analyse.
Winkelried & Töchter ↗Für das Engagement gegen Hass im Netz und den Aufbau von #NetzCourage.
SRF Regionaljournal zur Preisverleihung ↗Kategorie Innovation. Ausgezeichnet wurde das Werkzeug #NetzPigCock.
zentralplus zur Auszeichnung ↗#NetzCourage / 2016–2026. Zehn Jahre Engagement gegen digitale Gewalt: 2016 habe ich #NetzCourage gegründet. Die Arbeit des Vereins und das gemeinsam Erreichte bleiben auch nach seiner Auflösung öffentlich dokumentiert. Zur Bilanz ↗
Medienanfragen, Vorträge
und fachlicher Austausch.