Gewinnherausgabe-Prozess gegen Ringier in Zug

Am 30. Oktober findet in Zug der Gewinnherausgabe-Prozess statt.

Das Gericht im Kanton Zug wird prรคjudiziell entscheiden, wie die Gewinnherausgabe bei widerrechtlichen Medien-Artikeln berechnet wird. Damit wird ein medienrechtlicher Meilenstein gesetzt und fehlbare Medien erstmals auch finanziell zur Verantwortung gezwungen. Denn dass die Gewinne zurรผckgegeben werden mรผssen, ist seit Jahren klar. Aber bis heute gelang es nicht, die widerrechtlich ermittelten Gewinne auf die einzelnen, betreffenden Artikel herunterzubrechen. In gedruckten Zeitungen konnte zum Beispiel nie genau ermittelt werden, wie hoch der Erlรถsanteil am Heftumsatz ist, der durch einen strafbaren Artikel erzielt worden ist. Entsprechend gelang es den grossen Verlagshรคusern, die die notorischen Boulevard-Titel herausgeben, bis heute immer, ihre Medienopfer dazu zu bringen, sich mit einer symbolischen Abfindung zufrieden zu geben. Die Ermittlung der genauen Gewinnhรถhe pro Artikel schien unmรถglich und letztlich viel zu anstrengend und teuer. 

In digitalen Zeiten wird aber bei jedem Artikel die Anzahl Aufrufe gemessen. Und das bedeutet bezรผglich der Gewinnherausgabe den Durchbruch. Einem Team aus renommierten Gutachtern und Expertinnen ist es gelungen, aufgrund der registrierten Klicks die Erlรถse pro einzelnen Artikel hochzurechnen. 

Bis heute haben massgebliche Teile der Schweizer Medienbranche mit allen mรถglichen und unmรถglichen Mitteln versucht, dieses Urteil zu verhindern. 

Wer heute denย Blickย anschaut, erkennt, dass man offenbar den ganz รผblen Kampagnen, wie sie โ€žzu meiner Zeitโ€œ noch gang und gรคbe waren, abgeschworen hat. Es ist, als ob man das Gerichtsurteil bereits vorweg genommen hat und das macht, wofรผr man als Medium eigentlich stehen sollte: einigermassen fairen und glaubwรผrdigen Journalismus anstatt menschenverachtende, publizistische Treibjagde.

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