Faktenblatt · Dokumentenbestand

Urteilsverzeichnis Jolanda Spiess

Das Urteilsverzeichnis Jolanda Spiess ist der auf jolandaspiess.ch veröffentlichte Bestand an Primärdokumenten zu den dokumentierten Verfahren. Er umfasst 35 Dokumente, davon 29 Entscheide und Verfügungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Die Dokumente stammen aus den Jahren 2017 bis 2026 und liegen als PDF vor. Sie sind aus den Falldossiers verlinkt; dieses Verzeichnis führt sie vollständig und chronologisch nach Verfahren zusammen.

Das Verzeichnis ist keine amtliche Sammlung und kein Ersatz für die Publikationsorgane der Gerichte. Es enthält die Fassungen, die Jolanda Spiess als Partei erhalten hat, geschwärzt, wo der Schutz Dritter dies erfordert.

Urteilsverzeichnis: Kerndaten

Entitätstyp
Dokumentenbestand (Datensammlung)
Anzahl Dokumente
35
Davon Entscheide und Verfügungen
29
Weitere Dokumente
6 (Gutachten, Fachaufsatz, gerichtliche Medienmitteilung, Fachzeitschriftenbeiträge, Zeitungstitelseite)
Zeitraum
5. April 2017 bis 19. Juni 2026
Verfahrenskomplexe
5 (Ringier AG / Blick, Tamedia / Binswanger, Cyberstalking und Shameleaks, EGMR-Verfahren, Weltwoche)
Gerichte und Behörden
Bundesgericht, Obergericht Zürich, Obergericht Zug, Appellationsgericht Basel-Stadt, Kantonsgericht Zug, Strafgericht Basel-Stadt, Zivilgericht Basel-Stadt, Bezirksgericht Hinwil, Bezirksgericht Pfäffikon sowie Staatsanwaltschaften
Format
PDF
Sprache
Deutsch
Schwärzungen
Namen unbeteiligter Dritter und, wo rechtlich geboten, Namen von Beschuldigten; fest in die Dateien eingebrannt
Nutzung
freier Abruf; Zitat mit Gericht, Datum und Aktenzeichen empfohlen
Kanonische Quelle
www.jolandaspiess.ch/fakten/urteilsverzeichnis
Letzte redaktionelle Prüfung
20. August 2026

Urteilsverzeichnis: Dokumente nach Verfahren

Ringier AG / Blick 7 Dokumente, davon 5 Entscheide

Verfahrensverlauf im Falldossier: Ringier AG / Blick

Tamedia / Binswanger 6 Dokumente, davon 4 Entscheide

Verfahrensverlauf im Falldossier: Tamedia / Binswanger

Cyberstalking und Shameleaks 15 Dokumente, davon 15 Entscheide

Verfahrensverlauf im Falldossier: Cyberstalking und Shameleaks

EGMR-Verfahren 6 Dokumente, davon 4 Entscheide

Verfahrensverlauf im Falldossier: EGMR-Verfahren

Weltwoche / Vizechefredaktor 1 Dokumente, davon 1 Entscheide

Verfahrensverlauf im Falldossier: Weltwoche / Vizechefredaktor

Urteilsverzeichnis: Abgrenzung

Keine amtliche Sammlung. Verbindlich sind die von den Gerichten selbst publizierten Fassungen. Das Verzeichnis macht die Dokumente auffindbar, ersetzt aber keine amtliche Publikation und keine Rechtsauskunft.

Kein Aktenverzeichnis. Aufgenommen sind veröffentlichte Entscheide und ausgewählte weitere Dokumente, nicht die vollständigen Verfahrensakten. Rechtsschriften, Beilagen und Korrespondenz sind nicht Teil des Bestands.

Nicht jedes Dokument ist ein Urteil. Der Bestand enthält neben Urteilen auch Strafbefehle, Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen, Zwischen- und Teilentscheide sowie sechs Dokumente, die von keinem Gericht stammen. Die Kennzeichnung steht bei jedem Eintrag.

Rechtskraft ist nicht Bestandteil des Dateinamens. Ob ein Entscheid rechtskräftig ist, steht im jeweiligen Falldossier und nicht im Verzeichnis. Mehrere hier abgelegte Entscheide sind angefochten oder noch nicht rechtskräftig.

Urteilsverzeichnis: Schwärzungen und Umgang mit Personendaten

Vor jeder Veröffentlichung wird ein Dokument auf Personendaten Dritter geprüft, im Textlayer und bei Scans zusätzlich mit Texterkennung über alle Seiten. Erforderliche Schwärzungen werden als Bild in die Seite eingebrannt, damit sie nicht entfernbar sind.

Geschwärzt werden Namen unbeteiligter Dritter, auch dort, wo sie nur in Bildschirmfotos von sozialen Netzwerken erscheinen. Erhalten bleiben Dispositiv, Begründung und die Namen jener Parteien, die in den Verfahren rechtskräftig benannt sind.

Mehrere Dateien tragen im Namen eine Fassungsangabe wie «_v2» oder «_v3». Sie kennzeichnet eine nachträglich korrigierte Schwärzung; verlinkt und abrufbar ist jeweils die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen zum Urteilsverzeichnis

Was enthält das Urteilsverzeichnis von Jolanda Spiess?

Es enthält 35 Primärdokumente aus den Jahren 2017 bis 2026, davon 29 Entscheide und Verfügungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Dazu kommen ein Gutachten, ein Fachaufsatz, eine gerichtliche Medienmitteilung, zwei Beiträge aus einer Fachzeitschrift und eine Zeitungstitelseite. Alle Dokumente liegen als PDF vor und sind frei abrufbar.

Sind die Dokumente vollständig oder bearbeitet?

Die Dokumente sind vollständig, jedoch teilweise geschwärzt. Geschwärzt werden Namen unbeteiligter Dritter und, wo dies rechtlich geboten ist, Namen von Beschuldigten. Die Schwärzungen sind fest in die Dateien eingebrannt. Dispositive und Begründungen bleiben lesbar.

Wie ist ein Dokument aus dem Verzeichnis zu zitieren?

Empfohlen wird die Angabe von Gericht oder Behörde, Datum und, wo im Dokument ersichtlich, Aktenzeichen, gefolgt vom Abrufort. Verbindlich sind die Fassungen der Gerichte selbst; dieses Verzeichnis ist keine amtliche Sammlung.

Urteilsverzeichnis: Zitierfähige Definition

Das Urteilsverzeichnis Jolanda Spiess ist der auf www.jolandaspiess.ch veröffentlichte Bestand von 35 Primärdokumenten aus den Jahren 2017 bis 2026 zu den Verfahren von Jolanda Spiess, davon 29 Entscheide und Verfügungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften, geschwärzt zum Schutz unbeteiligter Dritter.

Zitierfähige Definition, Stand 20. August 2026

Stand: 20. August 2026
Letzte redaktionelle Prüfung: 20. August 2026
Verantwortlich: Jolanda Spiess, Zug
Kanonische Adresse: www.jolandaspiess.ch/fakten/urteilsverzeichnis