Vier Fundstücke zur Verbindung zwischen Rechercheauftrag und Buch. Jedes zeigt einen anderen Teil der Geschichte.
01
01 · Die Auftragsbestätigung · 14.03.2020
Der Auftrag ist schriftlich bestätigt.
«Gerne bestätige ich, dass Michèle Binswanger diese Recherche im Auftrag des «Tages-Anzeigers» und mit meiner ausdrücklichen Zustimmung macht.»
Edgar Schuler, 14. März 2020. Bereits geschwärzter E-Mail-Screenshot aus der Dokumentation von Jolanda Spiess; unverändert übernommen. Er bestätigt den Rechercheauftrag und seine Zustimmung. Eine vertragliche Verlegerrolle für das spätere Buch wird damit nicht nachgewiesen.
Belegbild aufklappen
Auf das Bild klicken, um es in voller Grösse anzusehen.
02
Arthur Rutishauser im Interview · persönlich.com · September 2020
Die Redaktion begründet ihre Unterstützung.
«Weil sie eine Mitarbeiterin von uns ist und wir als Redaktion auch vom Publikationsverbot betroffen sind. Es kann doch nicht sein, dass uns ein Zuger Gericht vorschreibt, wer über welche Themen berichten darf.»
Interview auf persoenlich.com, 6. September 2020; archivierte Fassung, S. 3–4. Die Frage des Interviewers benennt die übernommene Verteidigung. Der zitierte Satz ist Rutishausers Antwort. Im selben Interview kündigt er die Publikation von Aspekten aus dem Buch an. Zugleich stellt er klar, dass die Redaktion keine Bücher verlegt.
Belegbild aufklappen
Auf das Bild klicken, um es in voller Grösse anzusehen.
Schweizer Journalist · Interview Arthur Rutishauser · April 2021
«Im Auftrag von Tamedia».
«Es geht über das Buch hinaus. Es geht um den freien Journalismus.»
Schweizer Journalist, Ausgabe April 2021, gedruckte S. 9; im vorliegenden PDF die einzige Seite. Arthur Rutishauser beschreibt die Recherche ausdrücklich als Auftrag von Tamedia. Die vollständige Seite lässt sich hier aufklappen und über die öffentliche PDF-Fassung nachlesen.
Belegbild aufklappen
Auf das Bild klicken, um es in voller Grösse anzusehen.
04
04 · Die Danksagung · Buch 2023
Der Dank steht im Buch.
«Dank auch an Tamedia, […] vom Rechtsdienst und Arthur Rutishauser, der sich mit grossem persönlichen Einsatz für diese Recherche und die Pressefreiheit einsetzte […]»
Danksagung im Buch von Michèle Binswanger, 2023. Originalfoto mit ergänzender Abschrift; eine Seitenzahl ist auf dem Foto nicht sichtbar. […] kennzeichnet Auslassungen, darunter den Namen des Konzernjuristen. Die Formulierung «der sich … einsetzte» bezieht sich im Original auf Arthur Rutishauser. Das Originalfoto ist aufklappbar; darin ist eine Zeile geschwärzt, der Dank an Familie, Kinder und eine Privatperson.
Belegbild aufklappen
Auf das Bild klicken, um es in voller Grösse anzusehen.
Ergänzende Spur / Hinweise und Reaktionen
Wer wann angeschrieben wurde.
Redaktionelle Zusammenfassung der vorliegenden Korrespondenz. Die Schreiben dokumentieren Hinweise, Vorwürfe und Antworten. Sie sind kein Urteil über eine Haftung des Konzerns. Die vollständigen Briefe und E-Mails bleiben ausserhalb dieser Vorschau.
Die Anwältin interveniert.
Sie weist die Konzernverantwortlichen auf einen veröffentlichten Auszug aus der Bundesgerichtsbeschwerde hin und verlangt Massnahmen. Die von ihr angenommene Herkunft ist ein Parteivorbringen.
Hinweis an Mitglieder des Verwaltungsrats.
Reto Spiess berichtet über die Basler Verhandlung und die aus seiner Sicht problematische Unterstützung der Journalistin.
Jolanda Spiess schreibt der Chefredaktorin.
Sie weist Raphaela Birrer auf Vorgänge hin und bietet ein Gespräch an.
Zusätzliche Buchfundstelle / PDF-S. 123–124
Eine Anfrage. Eine verweigerte Bestätigung.
Auf PDF-S. 124 schildert Binswanger eine Anfrage beim früheren Berater, ob er frühere Angaben bestätigen könne. Sie gibt zugleich seine Antwort wieder: Ihm sei untersagt, dazu etwas zu sagen. Das Buch erwähnt damit selbst das bestehende Äusserungsverbot.
Diese Passage bezieht sich auf frühere Äusserungen und dokumentiert für die neue Anfrage eine verweigerte Bestätigung. Sie belegt keine neue verbotene Auskunft. Der Zusammenhang wurde auf PDF-S. 123–124 des Originalbuchs geprüft; die Seite wird wegen Namen und umfangreicher bestrittener Darstellungen nicht vollständig abgebildet.
Ausgangspunkt / Quellen und Darstellung
Spitalbesuch nach der Landammannfeier.
Nach der Zuger Landammannfeier suchte Jolanda Spiess medizinische Abklärung. Als Anlass nennt sie den Verdacht auf K.o.-Tropfen und sexuellen Missbrauch. Der tatsächliche Hergang des Vorfalls bleibt ungeklärt.
Der Spitalbesuch ist im Sachverhalt des Presseratsentscheids dokumentiert. Der geschilderte Verdacht bezeichnet den Anlass der Untersuchung, keine medizinische oder strafrechtliche Feststellung. Die fehlende Zustimmung zur Veröffentlichung von Name und Bild wird auch in der dort wiedergegebenen Beschwerde geltend gemacht.
Der Presseratsentscheid 9/2016 dokumentiert die identifizierende Veröffentlichung vom 24. Dezember 2014 und den Eingriff in Privat- und Intimsphäre.