Mit einer nicht-journalistischen Hasskampagne gegen mich, im Verbund mit Andreas Glarner und anderen Internet-Hetzern, versucht die Tamedia-Autorin Michele Binswanger vom bevorstehenden öffentlichen Strafprozess abzulenken. Eine Einordnung der Geschehnisse.

In 10 Tagen, am 24. Mai 2023, muss sich Michele Binswanger vor dem Strafgericht in Basel verantworten – wegen vorsätzlicher übler Nachrede, bzw. Verleumdung. Die Tages-Anzeiger-Journalistin wurde bereits von der Staatsanwaltschaft Basel mit einem Strafbefehl verurteilt, diesen hatte sie nicht akzeptiert. Deshalb findet nun ein öffentlicher Gerichtsprozess wegen Verleumdung statt.

Es geht um eine behauptete Falschaussage von Michele Binswanger mir gegenüber, welche ihr Buchprojekt für sie überhaupt erst rechtfertigte. Ohne die Behauptung, ich würde den ehemaligen Zuger Kantonsrat M. H. der Vergewaltigung beschuldigen, wäre ihr Buch von Anfang an als billiges Rache-Machtwerk daher gekommen. Nur: ich habe den Kantonsrat – im Gegensatz zu den Medien (“Hat er sie geschändet?”) niemals beschuldigt.
Mehrere Gerichte haben dies nach jahrelanger Aufarbeitung längst bestätigt. Ich gehe seit Jahren davon aus, dass auch M.H. Opfer eines Delikts wurde. 

Dies wird zudem auch klar, wenn man sich die vollständigen Akten der Strafuntersuchung anschaut. In vielen Dokumenten, vor allem auch im Video meiner ersten Befragung vom 22. Dezember 2014 wird dies mehrmals deutlich und unmissverständlich geäussert. Dieses zentrale Video sowie mehrere Gutachten und weitere unzählige Aktenstücke hat Michele Binswanger jedoch gar nie gesehen. Dennoch nennt sie das von ihr herausgegebene, völlig einseitige und persönlichkeitsverletzende Buch, welches kein Verlag herausgeben wollte, “eine Recherche”.

Die Langsamkeit der Justiz ist lästig und zermürbend. Aber sie ist zu akzeptieren. Drei Verfahren gegen Michele Binswanger, welche bei Tamedia in einer Führungsposition arbeitet, sind offen:

  1. ein Zivilverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung aufgrund ihres bereits publizierten Buchs über mich (weil sie das Urteil nicht abgewartet hat, erfolgt eine Klageänderung auf Gewinnherausgabe)

  2. ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strasbourg aufgrund Rechtsverweigerung und Intimsphärenschutz öffentlicher Personen (der EGMR tritt lediglich auf 3% aller Fälle ein. Auf diesen ist er eingetreten)

  3. öffentlicher Verleumdungsprozess am Strafgericht Basel in 10 Tagen

Michele Binswanger verfolgt mich seit 2015.
Das sind inzwischen über 8 Jahre.

Erst warens mehrere fehlerhafte, tendenziöse und sexistische Artikel über mich, ohne mit mir zu sprechen. Dann kam ein persönlichkeitsverletzendes Buch dazu. Und jetzt noch eine lächerliche Intrige in Form eines Blogs namens #Hateleaks.
(Nicht zu verwechseln mit #Shameleaks, dem Pornoblog zweier schweizbekannter Cyberstalker, welche sich zivil- und strafrechtlich verantworten müssen und in Kontakt sind mit Michele Binswanger, teils sogar als Quelle für ihr Buch dienten. Die Ähnlichkeit der Blognamen ist bestimmt nur ein Zufall).

Es ist tragisch, dass diese offenbar in ihrem (narzisstischen?) Stolz so verletzte Frau nichts Anderes im Kopf hat, als zu versuchen, mich zu vernichten. 

Es ist auch tragisch, dass ihr auf ihrem letztlich selbstzerstörerischen Irrweg offenbar niemand zu Hilfe kommt.

Ich wiederum habe keine Chance auf eine faire Berichterstattung, da ich in einer für die Branche wegweisenden Auseinandersetzung um die Herausgabe der Gewinne persönlichkeitsverletzender Boulevardkampagnen stehe.

Es ist sehr bedauerlich, dass Michele Binswanger während der von Tamedia begleiteten Kampagne gegen mich so viel Hass im Netz erleben musste, das habe ich bereits vor längerer Zeit reflektiert und mehrmals öffentlich geäussert. Ich denke heute, dass ich mich früher auch ihr gegenüber für mehr Anstand hätte einsetzen sollen, als sie in den sozialen Medien angegriffen wurde. Aber als das jahrelange Ziel ihrer Attacken ist das gar nicht so leicht.

Der Verein #NetzCourage hat mehrere Mitglieder, welche selbst Digitale Gewalt angewendet haben und irgendwann nicht mehr zu stoppen waren, aus dem Verein ausgeschlossen, da sie gegen den Vereinszweck gearbeitet haben. Diese ehemaligen Mitglieder haben auch Michele Binswanger massiv gemobbt. Das ist sehr bedauerlich. Etwas skurril ist, dass sich ausgerechnet diese Frauen jetzt mit Binswanger zusammengetan haben, vertrauliche, private Dokumente weitergaben und nun mit ihr gemeinsame Sache machen. Gegen mich und gegen den Verein #NetzCourage.

Es ist unentschuldbar, dass Binswangers Arbeitgeberin Tamedia 2020 ausgerechnet diese offenbar tief verletzte, verrannte Frau mit einer Recherche zur Landammann-Feier beauftragt hat. Unmittelbar nachdem sich Ringier für die gegen mich vom “Blick” gefahrene Kampagne entschuldigt hatte. 

Das Buch, welches Anfang dieses Jahres trotz 3 hängigen Gerichtsverfahren publiziert wurde, ist – wie erwartet – persönlichkeitsverletzend und blieb ohne irgendeine neue Erkenntnis. Es ist letztlich die gleiche Kampagne, für die der Blick oder auch die Weltwoche längst verurteilt worden ist. Einfach in Buchform. 

Die Gerichte werden auch das klären. Einfach langsam. Wie immer. Es wird – wie schon damals gegen Ringier – irgendwann heissen, all das hätte nie passieren dürfen.

Die juristischen Kosten für Binswanger werden – gemäss damaligem Tamedia-CR Arthur Rutishausers Aussage vom letzten Jahr – von Tamedia beglichen.

Als neuster Zerstörungsversuch kommt jetzt die illegale Veröffentlichung eines privaten Gruppenchats daher, den ich ins Leben rief, um Frauen, die schon in ähnlichen Situationen standen oder Ähnliches aufgrund ihrer beruflichen Stellung möglicherweise einmal erleben könnten , um Hilfe, Ratschläge und Austausch zu bitten. Es ging dabei bei Weitem nicht nur um Michele Binswanger. Es wurden sehr private, persönliche Themen, Situationen und Lebenseinschnitte besprochen, die Vertraulichkeit wurde immer wieder betont. Daraus zu zitieren ist illegal. Und daraus ein “System JSH” zu kreieren ist lächerlich. 

Michele Binswanger erfährt so viel Abneigung, weil sie – aus persönlicher Verletztheit – komplett ihren Kompass verloren hat und vorzu Menschen angreift, um sich jeweils sofort als Opfer zu inszenieren, sobald sich irgendjemand wehrt.
Und eben nicht, weil sich irgendwelche “Systeme” gegen sie verschworen haben. 

Ihre zuverlässigen Verbündeten sind inzwischen die notorischen Hetzer vom ganz rechten Rand. Ihr Abstieg dorthin ist bedauerlich. Aber es ist wirklich nicht mein Problem, wenn Michele Binswanger mit den übelsten Typen des Internets zusammenarbeitet. Mit Typen, welche sich in Hetze gegen Genderunterricht gefallen und immer wieder sensible Personendaten veröffentlichen oder mit schmierigen Stalkern, die laufend vor Gericht stehen und von denen der Psychiater Frank Urbaniok sagt, sie würden längst hart bestraft gehören.

Diese ganzen permanenten Angriffe von Michele Binswanger auf mich als Mensch – als Frau – dienen genau einem Zweck: mich öffentlich zu diskreditieren und zu schwächen.

Seit ich mich gegen Digitale Gewalt engagiere, bin ich zu einer Projektionsfigur geworden. Im Guten, wie im Schlechten. Hinter Binswanger scheinen sich inzwischen alle zu vereinen, denen ich als Mensch nicht genehm bin oder die sich von meinem Engagement gegen Hass gestört oder eingeschränkt fühlen.

Nachdem sie für ihr Buch keinen Verlag gefunden hat, bringt die Tages-Anzeiger Journalistin Binswanger ihren Blog nicht bei ihrer Arbeitgeberin Tamedia unter. Das ist nachvollziehbar. Denn die “Recherche” beschränkt sich auf die illegale Veröffentlichung eines privaten Gruppen-Chats und das im Vorfeld angekündigte “Recherche-Netzwerk” entpuppt sich als Stefan Milius. Seines Zeichens Weltwoche-Teilzeitmitarbeiter und ehemaliger Impf-Schwurbler beim Online-Portal dieOstschweiz.ch. 

Was ist los, Michele Binswanger? Was ist los, Tamedia?

Seit ich bekannt gegeben habe, dass ich nicht ruhen werde, bis mediale Persönlichkeitsverletzungen kein Geschäftsmodell mehr sind, werde ich von diversen Seiten und auf perfideste Art und Weise angegriffen. Ich werde mich nicht durch Ablenkungsmanöver und Nebenschauplätze davon abbringen lassen.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Aber sie mahlen. Und je mehr Dreck vor diesem Urteil noch nach mir geworfen wird, desto entschlossener gehe ich meinen Weg. Kampagnenmässige Persönlichkeitsverletzung darf kein Geschäftsmodell mehr für Medien sein. Es sei hier angemerkt, dass das Umdenken in einigen Medien – wie etwa dem “Blick” – bereits spürbar stattgefunden hat.

Es wäre schön, wenn die mediale Aufmerksamkeit nach erfolgten Urteilen jeweils wenigstens halb so hoch wäre, wie im Vorfeld der aufgebauschten, unhaltbaren Spekulationen und Behauptungen.

Wer etwas gegen diese fortlaufenden Inszenierungen und den geschürten Hass tun möchte, kann bei #NetzCourage mitmachen und unsere Arbeit, die rechten Hetzern wie Andreas Glarner offenbar zutiefst widerstrebt, mit einer Mitgliedschaft oder Spende unterstützen. www.netzcourage.ch/mitgliedschaften | www.netzcourage.ch/spenden

Wir sind dran, die digitale Welt besser zu machen. Und du kannst Teil davon werden. Danke.

#Binsglarner 🤝🏼 #Hateunited

#NetzCourage

One thought on “Prozess wegen Verleumdung gegen Michele Binswanger am 24.5.2023 in Basel”

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