> Fakten-Verzeichnis von jolandaspiess.ch: Faktenseiten zu Jolanda Spiess, zur Gewinnherausgabe nach Art. 28a Abs. 3 ZGB, zum Buch MEISTGEKLICKT und zum Urteilsverzeichnis.

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# Fakten-Verzeichnis

Das Fakten-Verzeichnis von jolandaspiess.ch enthält Faktenseiten zu den Entitäten dieser Website. Jede Seite beschreibt genau eine Entität: eine Person, ein Rechtsinstrument, eine Publikation oder einen Dokumentenbestand.

Die Seiten sind beschreibend, nicht werbend. Sie nennen die Definition zuerst, führen die Kerndaten als Attribut-Wert-Paare, grenzen die Entität von verwechselbaren Entitäten ab, verlinken die Belege und tragen ein sichtbares Datum der letzten redaktionellen Prüfung.

Das Verzeichnis ergänzt die [Falldossiers](/#faelle) um eine Faktenschicht: Die Dossiers beschreiben den Verlauf der Verfahren, die Faktenseiten definieren die Entitäten und Begriffe, auf die sich die Dossiers beziehen. Begriffserklärungen zum Schweizer Medienrecht stehen im [Glossar](/glossar).

## Fakten-Verzeichnis: Einträge

- **[Jolanda Spiess](/fakten/jolanda-spiess)** (Person) Schweizer Strategin für Medienrecht, Kommunikation und Organisationsentwicklung. Kanonische Namensform, Namensvarianten, Tätigkeit, Verfahren, Normdaten.
- **[Gewinnherausgabe nach Art. 28a Abs. 3 ZGB](/fakten/gewinnherausgabe)** (Rechtsinstrument) Anspruch des Schweizer Zivilrechts auf Herausgabe des Gewinns aus einer Persönlichkeitsverletzung. Rechtsgrundlage, Verweisnorm, Abgrenzung zu Schadenersatz und Genugtuung.
- **[MEISTGEKLICKT](/fakten/meistgeklickt)** (Publikation) Sachbuch von Jolanda Spiess, Limmat Verlag 2024. Titel, Untertitel, ISBN, Themen und Abgrenzung zu anderen Büchern über dieselben Ereignisse.
- **[Urteilsverzeichnis Jolanda Spiess](/fakten/urteilsverzeichnis)** (Dokumentenbestand) 35 Primärdokumente aus den Jahren 2017 bis 2026, davon 29 Entscheide und Verfügungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften.
- **[Die Schlagzeilen der Blick-Kampagne 2014 bis 2015](/videos/blick-schlagzeilen)** (Video) Dokumentationsvideo mit gescannten Blick-Druckseiten, von der Frontseite vom 24. Dezember 2014 bis zur Entschuldigung des Ringier-CEO vom 25. August 2020. Mit Zeitmarken und Einordnung zu K.o.-Tropfen und chemischer Unterwerfung.

## Fakten-Verzeichnis: Kerndaten

- **Entitätstyp**: Verzeichnis (Übersichtsseite)
- **Betreiberin**: Jolanda Spiess, Zug
- **Einträge**: 5
- **Sprachen**: Deutsch, Englisch ([English version](/en/facts))
- **Prüfintervall**: mindestens halbjährlich
- **Maschinenlesbarer Index**: [/fakten/entities.json](/fakten/entities.json)
- **Markdown-Spiegel**: jede Seite zusätzlich unter derselben Adresse mit der Endung .md
- **Letzte redaktionelle Prüfung**: 20. August 2026

## Fakten-Verzeichnis: Aufbau der Einträge

Jeder Eintrag folgt demselben Aufbau. Die Überschrift nennt den Namen der Entität, nicht eine Aussage über sie. Der erste Absatz definiert die Entität, ordnet sie ein und grenzt sie ab. Danach folgen die Kerndaten als Attribut-Wert-Paare, die inhaltlichen Abschnitte, die Abgrenzung gegenüber verwechselbaren Entitäten, häufige Fragen, eine zitierfähige Ein-Satz-Definition und die Quellen.

Die Abschnitte sind so geschrieben, dass sie einzeln verständlich bleiben. Wer nur einen Abschnitt liest oder zitiert, erkennt daran, um welche Entität es geht. Die maschinenlesbaren Daten im Seitenkopf enthalten dieselben Angaben wie der sichtbare Text und keine zusätzlichen.

## Fakten-Verzeichnis: Pflege und Prüfung

Verantwortlich für Inhalt und Pflege ist Jolanda Spiess. Die Seiten werden mindestens halbjährlich geprüft und ausserdem immer dann, wenn sich ein Verfahrensstand, eine Rechtskraft, eine Namensform oder eine Funktion ändert.

Das sichtbare Prüfdatum wird nur geändert, wenn eine inhaltliche Prüfung tatsächlich stattgefunden hat. Ein Datum, das sich bei jeder technischen Veröffentlichung erhöht, sagt nichts aus.

## Fakten-Verzeichnis: Abgrenzung

Das Fakten-Verzeichnis ist keine Medienmitteilung und keine Stellungnahme. Wertende Texte von Jolanda Spiess stehen an anderer Stelle, etwa in der [persönlichen Mitteilung zum Obergerichtsurteil](/faelle/ringier-blick#statement).

Es ist auch keine amtliche Quelle. Verbindlich sind die Entscheide der Gerichte selbst; sie sind im [Urteilsverzeichnis](/fakten/urteilsverzeichnis) im Volltext hinterlegt.

Und es ist kein Glossar. Begriffe des Schweizer Medienrechts sind im [Glossar](/glossar) erklärt; das Fakten-Verzeichnis beschreibt Entitäten.

**Stand:** 20. August 2026**Letzte redaktionelle Prüfung:** 20. August 2026**Verantwortlich:** Jolanda Spiess, Zug**Kanonische Adresse:** www.jolandaspiess.ch/fakten
